Funde / Fundamt

Ich hab‘ etwas verloren:
Beachten Sie bitte, dass seit 1. Februar 2003 nur noch die Gemeinden für das Fundwesen zuständig sind. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen.

Ich hab‘ etwas gefunden - Abgabepflicht:
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Abgabestellen:
Die zuständige Behörde ist die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben.

Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen jedoch umgehend der Polizei-inspektion gemeldet werden.

Finderlohn und Kostenersatz:
Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhandenkommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).

Aktuelle Liste von Fundgegenständen

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