Hundehaltung
Hundeabgabe
- für Nutzhunde - 1 x jährlich € 6,54 pro Hund
- für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential - 1 x jährlich € 140,00 pro Hund
- für alle übrigen Hunde - 1 x jährlich € 40,00 pro Hund
Abgabepflichtig ist jeder Hundebesitzer, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.
Die Hundeabgabe ist jeweils bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr zu entrichten und wird mit den Gemeindeabgaben vorgeschrieben.
Hundemarke
Für jeden Hund wird einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine Hundemarke zum Selbstkostenpreis von € 2,00 ausgefolgt.
Hundeanmeldung
Der Erwerb eines Hundes ist unverzüglich durch den Hundehalter schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.
Sachkundenachweis / Haftpflichtversicherung seit 1.6.2023
Bei jeder Neuanmeldung eines Hundes ist ein Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) sowie ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) vorzulegen.
Übergangsbestimmung der Haftpflichtversicherung: Für alle vor dem 01. Juni 2023 gehaltenen Hunde muss spätestens bis zum 01. Juni 2025 ein Nachweis dieser Haftpflichtversicherung nachgebracht werden.
Sollten die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung nicht fristgerecht eingebracht werden ist die Gemeinde gemäß NÖ Hundehaltegesetz berechtigt, ein Hundehalteverbot auszusprechen.
Laut Tierschutzgesetz ist die Hundekennzeichnung mittels Mikrochip seit 31. Dezember 2009 verpflichtend!
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/haustiere/1.html
Hundeabmeldung
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Vorträge zum allgemeinen NÖ Sachkundenachweis finden sie auf folgenden Websites:
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue, bundesweite Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG).
Zielgruppe: Zukünftige Halter von Hunden
Der zweistufige Nachweis für Hunde
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Teil 1: Theorie (vor dem Kauf)
Sie müssen einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs absolvieren, noch bevor der Hund bei Ihnen einzieht. Hier lernen Sie Grundlagen zu Pflege, Kosten, Verhalten und Recht. -
Teil 2: Praxis (nach dem Kauf)
Innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung müssen Sie eine 2-stündige Praxiseinheit mit Ihrem eigenen Hund absolvieren. Dabei geht es um Alltagssituationen und den richtigen Umgang.
Sie sind von der Theorie und der Praxis befreit, wenn Sie:
- Aktuell einen Hund halten, der in der Heimtierdatenbank registriert ist.
- In den letzten 2 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben.
- In den letzten 7 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben und zusätzlich eine Ausbildung mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben.
- Berufliche Qualifikationen besitzen (z. B. Tierärzte, zertifizierte Hundetrainer von ÖKV, ÖJGV, ÖHU, DogAudit, oder das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte/r Hundetrainer/in“ führen).
- Einsatzkräfte oder Diensthundeführer sind (z. B. Rettungs- oder Assistenzhunde).
Übergangsregelung für Niederösterreich (bis 30. Juni 2027)
- Allgemeiner NÖ-Nachweis vorhanden: Es muss nur die 2-stündige Praxis innerhalb eines Jahres nachgeholt werden.
- Erweiterter NÖ-Nachweis vorhanden: Sie sind komplett befreit.
