Hundehaltung

Hundeabgabe

  • für Nutzhunde - 1 x jährlich € 6,54 pro Hund
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential - 1 x jährlich € 140,00 pro Hund
  • für alle übrigen Hunde - 1 x jährlich € 40,00 pro Hund

 
Abgabepflichtig ist jeder Hundebesitzer, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.
Die Hundeabgabe ist jeweils bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr zu entrichten und wird mit den Gemeindeabgaben vorgeschrieben.
 
Hundemarke
Für jeden Hund wird einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine Hundemarke zum Selbstkostenpreis von € 2,00 ausgefolgt.
 
Hundeanmeldung
Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.
 
Sachkundenachweis / Haftpflichtversicherung seit 1.6.2023
Bei jeder Neuanmeldung eines Hundes ist ein Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) sowie ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) vorzulegen.
 
Übergangsbestimmung der Haftpflichtversicherung: Für alle vor dem 01. Juni 2023 gehaltenen Hunde muss spätestens bis zum  01. Juni 2025 ein Nachweis dieser Haftpflichtversicherung nachgebracht werden.
Sollten die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung nicht fristgerecht eingebracht werden ist die Gemeinde gemäß NÖ Hundehaltegesetz berechtigt, ein Hundehalteverbot auszusprechen.
 
Laut Tierschutzgesetz ist die Hundekennzeichnung mittels Mikrochip seit 31. Dezember 2009 verpflichtend!
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/haustiere/1.html
 
Hundeabmeldung
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Vorträge zum allgemeinen NÖ Sachkundenachweis finden sie auf folgenden Websites:

 

Infoapps.cloud