Jubiläumsgaben

Zuerkennung von Jubiläumsgaben anlässlich:

a) Geburtstage:
ab Vollendung des 90. Lebensjahres alle 5 Jahre, 
ab dem 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag.

b) Ehejubiläen:
- Goldene Hochzeit (50 Ehejahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Ehejahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Ehejahre)
- Steinerne Hochzeit (67 1/2 Ehejahre)
- Gnadenhochzeit (70 Ehejahre)
- Juwelenhochzeit (72 1/2 Ehejahre)
- Kronjuwelenhochzeit (75 Ehejahre)

Voraussetzung für die Zuerkennung der Jubiläumsgaben/Eherengaben kommen alle Personen in Betracht, 
- welche die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaates besitzen
- ihren ordentlichen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landes Niederösterreichs haben
- und ein oben angeführtes Jubiläum begehen.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich beim Gemeindeamt in Dürnkrut im Sekretariat. Tel. unter 02538 / 80 562 oder unter
E-Mail gemeinde@duernkrut.gv.at. Gerne natürlich auch persönlich!
Die Gemeinde Dürnkrut leitet anschließend den "Antrag Ehrengabe" an die Bezirkshauptmannschaft weiter. 

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