Geburt
Bei Geburten innerhalb des Zuständigkeitsbereiches (Ebenthal, Velm-Götzendorf, Dürnkrut, Waidendorf, Jedenspeigen, Sierndorf, Drösing und Waltersdorf) sind für die Beurkundung eines Neugeborenen neben der von einem Arzt oder einer Hebamme unterschriebenen Anzeige der Geburt folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt erforderlich:
Eheliche Kinder
- Geburtsurkunde der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
- Nachweis der akademischen Grade
Uneheliche Kinder
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftsbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
- Nachweis der akademischen Grade
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zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis:
- gültiger Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
- Meldezettel
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Nachweis der akademischen Grade
Bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes mit Vaterschaftsanerkenntnis müssen aufgrund der erforderlichen Unterschriften beide Elternteile anwesend sein.