Geburt

Bei Geburten innerhalb des Zuständigkeitsbereiches (Ebenthal, Velm-Götzendorf, Dürnkrut, Waidendorf, Jedenspeigen, Sierndorf, Drösing und Waltersdorf) sind für die Beurkundung eines Neugeborenen neben der von einem Arzt oder einer Hebamme unterschriebenen Anzeige der Geburt folgende Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt erforderlich:

Eheliche Kinder

  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
  • Nachweis der akademischen Grade


Uneheliche Kinder

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftsbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
  • Nachweis der akademischen Grade
  • zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis:
    • gültiger Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
    • Meldezettel
    • Nachweis der akademischen Grade

      Bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes mit Vaterschaftsanerkenntnis müssen aufgrund der erforderlichen Unterschriften beide Elternteile anwesend sein.
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