Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können bei Beantragung einer "Strafregisterbescheinigung" verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister des betreffenden EU-Mitgliedstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.
Verfahrensablauf
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat persönlich bei der Gemeinde während der Öffnungszeiten zu erscheinen, um eine Strafregisterbescheinigung zu beantragen. Als Identitätsnachweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, muss die genaue Adresse dieser Stelle bekannt gegeben werden.
Kosten
Grundsätzlich betragen die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung insgesamt € 44,10. Diese Kosten teilen sich wie folgt auf:
Für den Antrag:
- € 21,00
Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung:
-
Zeugnisgebühr: € 21,00 (pro Bogen)
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt € 23,10. - Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10
Für den Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (z.B. Kinder- und Jugendfürsorge), zusätzlich
-
Beilagengebühr: 6,00 Euro (pro Bogen)
Die Beilagengebühr ist insbesondere in jenen Fällen zu entrichten, in denen eine Bestätigung des (zukünftigen) Arbeitsgebers, dass die Bescheinigung für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, beigelegt wird.
Ansprechpartnerin (Sekretariat, Zimmer 3): Isabella Unzeitig; Tel. 02538 / 80562 14
